Bestattungen
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Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine Regelung für seine Bestattung getroffen hat, bestimmt der nächste Angehörige die Art der Bestattung.
Bestattungsarten
Die traditionelle Form der Bestattung ist die Erdbestattung.
Der Körper der Verstorbenen wird in einem Sarg auf einer Wahl oder Reihengrabstätte der Erde übergeben.
Während einer Ruhefrist von 15 bis 30 Jahren vergeht der Körper im Schutze des Sarges.
Bei der Feuerbestattung wird der Körper des Verstorbenen eingeäschert und mit einer Urne in einer Grabstelle beigesetzt, oder auf See versenkt.
Nach den in den Bundesländern unterschiedlich gültigen Gesetzen, muss die Einäscherung entweder vom Verstorbenen schriftlich gewünscht worden sein oder durch berechtigte Verwandte schriftlich angeordnet werden.
Für die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne besteht grundsätzlich Friedhofszwang.
Art und Ort der Bestattung richten sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel auf das Pietätsgefühl seiner Angehörigen, dass sie seinen Willen erfüllen werden, denn die Ausführung des Willens des Verstorbenen ist durch keinerlei Strafbestimmung gesichert. Der Gesetzgeber geht von der Erwartung aus, dass die Angehörigen auch ohne Srafvorschrift ihren sittlichen Verpflichtungen nachkommen.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von alternativen Bestattungsarten, welche aber die Feuerbestattung voraussetzen:
- Baumbestattung
- See- und Luftbestattung
- Almwiesenbestattung
- Weltraumbestattung
- Ballonbestattung
- Diamantbestattung