Skip to content

Garten der
Erinnerng

Wir kümmern uns um das Wohl der Grabstätten

Die Grabpflege ist für viele Menschen eine zunehmende Belastung, weil sie entweder weit entfernt vom zu pflegenden Grab wohnen, oder selbst nicht mehr in der Lage sind, das Grab ihres Angehörigen zu pflegen, oder weil einfach keine Verwandten mehr da sind, die eine Pflege übernehmen wollen oder können.

Dem Wunsch nach einer individuellen und trotzdem gepflegten Grabstätte, ohne Verpflichtung zur regelmäßigen Grabpflege, versucht die Stadt durch eine Kooperation mit dem Verband Badischer Friedhofsgärtner nachzukommen. In dem neu entstandenen Grabfeld werden die unterschiedlichsten Angebote, sowohl für Sarg-, als auch für Urnenbestattungen, angeboten.

Ein ehemaliges Reihengrabfeld wurde zu diesem Zweck in einer Gemeinschaftsaktion von Stadtgärtnerei und Florapark Wagner zu einer parkähnlichen Anlage umgestaltet. Dabei hat die Stadt die Herstellung der Wege und die Erschließung übernommen, die Bepflanzung und die zukünftige Pflege ist der Part des Gartenbaubetriebes. Das neue Grabfeld stehe dabei nicht in Konkurrenz zu den vorhandenen Grabfeldern, sondern solle diese Angebote ergänzen. Da es wie ein Garten angelegt und auch entsprechend gepflegt werde, trage es den Namen „Garten der Erinnerung“.

Durch die Übernahme der Grabpflege für die gesamte Ruhefrist seien nicht nur die eigene Grabstätte immer in einem gepflegten Zustand, auch das Nachbargrab und die gesamte Umgebung würden durch die Fachfirma gleichermaßen betreut. Eine individuelle Grabgestaltung mit einem Grabstein nach Wahl der Nutzungsberechtigten sei Teil des Konzeptes. Von ganz einfachen Grabstätten in sogenannten Urnengemeinschaften oder Urnenbeisetzungen unter Bäumen bis zu den größeren, individuellen Gräbern für Sargbestattungen mit wechselndem Blumenschmuck, seien alle Abstufungen möglich.

Neben der üblichen Nutzungsgebühr, die an die Stadt abgeführt werde, komme ein Beitrag für die Pflege über die gesamte Laufzeit der Pflege dazu. Dieser sei abhängig von der Nutzungsdauer und der Grabgröße, sowie den individuellen Wünschen. Die Gelder würden von der Genossenschaft treuhänderisch verwaltet und einmal jährlich an den Mitgliedsbetrieb ausbezahlt. So sei die Pflege unabhängig vom Wohl eines Betriebes auf Dauer gewährleistet.