Bestattungs-
vorsorge
Was ist zu tun in einem Trauerfall?
Nur, wer sich zumindest einmal mit dem Thema beschäftigt hat, kann sicherstellen, dass die eigenen Wünsche festgehalten sind und ihre Unterstützung finanziell abgesichert ist.
Daher bieten wir Ihnen neben der ereinen Bestattungsdienstleistung auch die Möglichkeit der Bestattungsvorsorge an.
Sollten Sie sich für dieses Thema interessieren so können Sie jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen.
Beim Todesfall zu Hause
Was ist zu tun?
Auf Wunsch kann der zuständige Seelsorger hinzu geholt werde
Wohin wendet man sich?
Pfarramt
Welche Papiere benötigt?
zunächst keine; zur Abschiedsfeier eine Sterbeurkunde
Was ist zu tun?
**Todesbescheinigung des Verstorbenen bzw. Leichenschauschein ausstellen
Wohin wendet man sich?
Hausarzt, Notarzt oder ärztlicher Bereitschaftsdienst
Welche Papiere benötigt?
Personalausweis
Beim Todesfall im Krankenhaus
Was ist zu tun?
**Papiere w.o. und Klinikanzeige
Wohin wendet man sich?
Verwaltung des Krankenhauses
Welche Papiere benötigt?
Personalausweis des Verstorbenen
Bei nicht natürlichem Tod (Unfall, Suizid...)
1) Was ist zu tun?
Polizei benachrichtigen oder 110 wählen
Wohin wendet man sich?
nächstes Polizeirevier
Welche Papiere benötigt?
Personalausweis
2) Was ist zu tun?
**Freigabe beantragen
Wohin wendet man sich?
bei der zuständigen Staatsanwaltschaft
3) Was ist zu tun?
Bestattungs-Institut beauftragen
Wohin wendet man sich?
Telefonbuch; Ortsblatt; Freunde fragen, die in der letzten Zeit einen Trauerfall hatten
Beantragen der Sterbeurkunden
Was wird dafür benötigt:
- bei Ledigen: Geburtsurkunde und Personalausweis
- bei Verheirateten: Stammbuch
- bei Verwitweten: Stammbuch und Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartner
- bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
- bei Kindern: Stammbuch der Eltern
- bei Aussiedlern: Personalausweis und Vertriebenenausweis
sowie die Todesbescheinigung und den Leichenschauschein des Arztes
(Bei im Krankenhaus Verstorbenen kommt noch die Klinikanzeige hinzu)
Zuständiges Amt dafür ist immer das Standesamt des Sterbeortes.
**Versicherungen
- bei Lebens- oder Sterbeversicherung immer Originalpolice
- teilweise besteht eine Meldepflicht innerhalb 48 Stunden
- sollte immer per Einschreibebrief versendet werden!
Für weitere Meldungen werden innerhalb 1 Woche noch folgende Unterlagen benötigt:
**Rentennnummer
- gesetzliche Rente, ¼ Jahresrente beantragen, wenn noch ein Ehepartner lebt
- Betriebsrente: Witwen-/Witwerrente beantragen wenn der
Ehepartner noch lebt, ebenso bei der Zusatzrente
Witwen-/Witwerrente zu beantragen ist im Rathaus oder bei einer Rentenstelle.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
**gesetzl. Krankenkasse & Mitgliedsnummer
**Zusatzkasse Mitgliedsnummer, evtl. Sterbegeldansprüche geltend machen
**Div. Versicherungen, Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer
Organisation und Koordination
- Meldung ans Pfarramt oder einen Prediger**
- Meldung ans Friedhofsamt**
- Todesanzeige aufsetzen**
- Trauerkarten drucken**
- Blumen bestellen, Sargbukett, Sarginnendekoration, Kränze, Schalen, Handsträuße, Blumenkorb am Grab (Blumenbinderei Ihrer Wahl)**
- bei vorhandenem Grab, Steinmetz benachrichtigen (Steinmetz Ihrer Wahl)**
- Orgelspiel bestellen, Liedwünsche bestimmen oder nach Absprache**
- zusätzliche musikalische Umrahmung bestimmen**
- Sargträger bestellen**
- Grabkreuz zur Trauerfeier besorgen**
- Kondolenzliste zum Friedhof bringen**
- Trauerkaffee bestellen (Lokal Ihrer Wahl)**
- Arbeitgeber Todesfall melden**
Grabstätte
Bei einem vorhandenen Grab muss man den Nachkauf des Nutzungsrechtes beantragen.
Steinmetz benachrichtigen, da der Grabstein aus Sicherheits- und rechtlichen Gründen entfernt werden muss. Blumen, die erhalten bleiben sollen, müssen selbst vom Grab entnommen werden oder man beauftragt eine Gärtnerei.
Bei einer neuen Grabstätte wird unterschieden zwischen:
- Reihengrab: Erdbestattungsgrab für eine Bestattung, kann nicht nachgekauft werden.
- Tiefgrab: Erdestattungsgrab für zwei Personen, kann bei Ablauf verlängert, bzw. bei einer Wiederbelegung nachgekauft werden, Urnen dürfen zusätzlich in das Grab.
- Urnenkaufgrab: Für die Beisetzung von mind. zwei Urnen, je nach Satzung der einzelnen Kommunen, auch bis zu vier Urnen.
- Nach Ablauf der Ruhefrist, in der Regel 25 Jahre, kann die Grabstätte wieder von neuem genutzt werden, dadurch entstehen Familiengräber.
- Anonymes Urnengrab: Beisetzung in einer Grünfläche auf dem Friedhof, Stelle ist nicht bekannt.
- Teilanonymes Urnengrab: z. Zeit nur in Wiesloch und Heidelberg, die Pflege wird über die Gärtnereigenossenschaft übernommen, die Grabstelle ist bekannt