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Bestattungs-
vorsorge

Was ist zu tun in einem Trauerfall?

Der Tod eines der wenigen Themen, die in unserer aufgeklärten Gesellschaft nicht offen diskutiert werden können. Für die eigene Bestattung vorzusorgen fällt den meisten Menschen schwer, man verdrängt die Gedanken daran. So kommt es, dass die Angehörigen in der Regel unvorbereitet mit dem Tod konfrontiert werden und oft nicht wissen, was sie tun sollen, da die große Emotionalität der Situation keinen Raum für rationales Handeln lässt. Daher ist es notwendig, rechtzeitig Vorbereitungen zu treffen.

Nur, wer sich zumindest einmal mit dem Thema beschäftigt hat, kann sicherstellen, dass die eigenen Wünsche festgehalten sind und ihre Unterstützung finanziell abgesichert ist.

Daher bieten wir Ihnen neben der ereinen Bestattungsdienstleistung auch die Möglichkeit der Bestattungsvorsorge an.

Sollten Sie sich für dieses Thema interessieren so können Sie jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen.

Beim Todesfall zu Hause

Was ist zu tun?
Auf Wunsch kann der zuständige Seelsorger hinzu geholt werde

Wohin wendet man sich?
Pfarramt

Welche Papiere benötigt?
zunächst keine; zur Abschiedsfeier eine Sterbeurkunde

Was ist zu tun?
**Todesbescheinigung des Verstorbenen bzw. Leichenschauschein ausstellen

Wohin wendet man sich?
Hausarzt, Notarzt oder ärztlicher Bereitschaftsdienst

Welche Papiere benötigt?
Personalausweis

Beim Todesfall im Krankenhaus

Was ist zu tun?
**Papiere w.o. und Klinikanzeige

Wohin wendet man sich?
Verwaltung des Krankenhauses

Welche Papiere benötigt?
Personalausweis des Verstorbenen

Bei nicht natürlichem Tod (Unfall, Suizid...)

1) Was ist zu tun?
Polizei benachrichtigen oder 110 wählen

Wohin wendet man sich?
nächstes Polizeirevier

Welche Papiere benötigt?
Personalausweis

2) Was ist zu tun?
**Freigabe beantragen

Wohin wendet man sich?
bei der zuständigen Staatsanwaltschaft

3) Was ist zu tun?
Bestattungs-Institut beauftragen

Wohin wendet man sich?
Telefonbuch; Ortsblatt; Freunde fragen, die in der letzten Zeit einen Trauerfall hatten

Beantragen der Sterbeurkunden

Was wird dafür benötigt:

  • bei Ledigen: Geburtsurkunde und Personalausweis
  • bei Verheirateten: Stammbuch
  • bei Verwitweten: Stammbuch und Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartner
  • bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
  • bei Kindern: Stammbuch der Eltern
  • bei Aussiedlern: Personalausweis und Vertriebenenausweis
    sowie die Todesbescheinigung und den Leichenschauschein des Arztes
    (Bei im Krankenhaus Verstorbenen kommt noch die Klinikanzeige hinzu)

Zuständiges Amt dafür ist immer das Standesamt des Sterbeortes.

 

 

**Versicherungen

  • bei Lebens- oder Sterbeversicherung immer Originalpolice
  • teilweise besteht eine Meldepflicht innerhalb 48 Stunden
  • sollte immer per Einschreibebrief versendet werden!

Für weitere Meldungen werden innerhalb 1 Woche noch folgende Unterlagen benötigt:

**Rentennnummer

  • gesetzliche Rente, ¼ Jahresrente beantragen, wenn noch ein Ehepartner lebt
  • Betriebsrente: Witwen-/Witwerrente beantragen wenn der
    Ehepartner noch lebt, ebenso bei der Zusatzrente

Witwen-/Witwerrente zu beantragen ist im Rathaus oder bei einer Rentenstelle.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

**gesetzl. Krankenkasse & Mitgliedsnummer

**Zusatzkasse Mitgliedsnummer, evtl. Sterbegeldansprüche geltend machen

**Div. Versicherungen, Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer

Organisation und Koordination

  • Meldung ans Pfarramt oder einen Prediger**
  • Meldung ans Friedhofsamt**
  • Todesanzeige aufsetzen**
  • Trauerkarten drucken**
  • Blumen bestellen, Sargbukett, Sarginnendekoration, Kränze, Schalen, Handsträuße, Blumenkorb am Grab (Blumenbinderei Ihrer Wahl)**
  • bei vorhandenem Grab, Steinmetz benachrichtigen (Steinmetz Ihrer Wahl)**
  • Orgelspiel bestellen, Liedwünsche bestimmen oder nach Absprache**
  • zusätzliche musikalische Umrahmung bestimmen**
  • Sargträger bestellen**
  • Grabkreuz zur Trauerfeier besorgen**
  • Kondolenzliste zum Friedhof bringen**
  • Trauerkaffee bestellen (Lokal Ihrer Wahl)**
  • Arbeitgeber Todesfall melden**
Die gekennzeichneten Positionen „**“ werden in der Regel – nach Absprache – vom beauftragten Bestattungs-Institut übernommen.

Grabstätte

Bei einem vorhandenen Grab muss man den Nachkauf des Nutzungsrechtes beantragen.

Steinmetz benachrichtigen, da der Grabstein aus Sicherheits- und rechtlichen Gründen entfernt werden muss. Blumen, die erhalten bleiben sollen, müssen selbst vom Grab entnommen werden oder man beauftragt eine Gärtnerei.

Bei einer neuen Grabstätte wird unterschieden zwischen:

  • Reihengrab: Erdbestattungsgrab für eine Bestattung, kann nicht nachgekauft werden.
  • Tiefgrab: Erdestattungsgrab für zwei Personen, kann bei Ablauf verlängert, bzw. bei einer Wiederbelegung nachgekauft werden, Urnen dürfen zusätzlich in das Grab.
  • Urnenkaufgrab: Für die Beisetzung von mind. zwei Urnen, je nach Satzung der einzelnen Kommunen, auch bis zu vier Urnen.
  • Nach Ablauf der Ruhefrist, in der Regel 25 Jahre, kann die Grabstätte wieder von neuem genutzt werden, dadurch entstehen Familiengräber.
  • Anonymes Urnengrab: Beisetzung in einer Grünfläche auf dem Friedhof, Stelle ist nicht bekannt.
  • Teilanonymes Urnengrab: z. Zeit nur in Wiesloch und Heidelberg, die Pflege wird über die Gärtnereigenossenschaft übernommen, die Grabstelle ist bekannt

Nachlass

Bei einem vorhandenen Testament, ist dieses beim zuständigen Amtsgericht – Nachlassgericht – abzugeben. Ansonsten geht die Meldung über den Todesfall automatisch an das Nachlassgericht, von dort werden dann die Erben ermittelt. Der Auftraggeber gibt Aufschluss über die Vermögensverhältnisse. Banken: Der Bank ist der Todesfall zu melden, daraufhin werden die Konten zunächst gesperrt, es sei denn, es besteht eine Bevollmächtigung über der Tod hinaus. Kulanterweise überweisen die Banken alle Rechnungen die mit der Bestattung in Verbindung stehen.